ganz ehrlich?
bitte tu mir den gefallen und google "verführung minderjähriger" dann weißt du das sowas hier nicht strafbar ist XD
§ 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (neuer § / ehemals Verführung Minderjähriger)
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen Für geboten hält.
(4) In den Fällen der Absätze 1 uns 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
tatsächlich gilt: nur sexuelle Handlungen erwachsener mit kindern bis einschließlich 13 Jahre sind in jedem Fall strafbar!
ab 16 Jahren is sex dagegen grundsätzlich zulässig..
ausnahmen bestehen für bestimmte kontakte wie schutzbefohlene, z.b. schüler.
für die noch offene Altersgruppe von jugendlichen im alter von 14- bis 15-jährigen gelten differenzierte übergangsregelungen:
18- bis 20-jährigen heranwachsenden sind sexuelle Kontakte zu 14-/15-jährigen jugendlichen grundsätzlich erlaubt..etwas anderes gilt nur, wenn der sex nicht einvernehmlich und als missbrauch gewertet wird. missbrauch wäre, wenn der heranwachsende eine zwangslage des jugendlichen ausnutzt (z.B. mädel liegt abgefüllt aufm weinfest in ner dunklen ecke un bekommt nix mehr mit) oder für den sex ein entgeld bezahlt ("******?" + *50€ reich* = missbrauch)
für erwachsene über 21 jahren gelten andere (schärfere) regeln.
auch ihnen sind sexuelle kontakte zu 14-/15-jährigen grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es neben den oben genannten ausnahmen (zwangslage & entgeld) noch eine dritte: wegen des großen altersunterschiedes muss bei dem 14-/15-jährigen die "fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung vorliegen", sprich sie müssen über eine gewisse reife verfügen un "wissen was sie tun"..